Start/Ratgeber/Recht & Organisation

Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruch nach Gesetz, Tarifvertrag und TVöD

Nach einem Sterbefall im engen Familienkreis haben viele Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung. Einen gesetzlich festgelegten Tagessatz gibt es aber nicht. Wie viele Tage Ihnen zustehen, entscheiden § 616 BGB, Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag und der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen gesetzlich festen Tagessatz gibt es nicht. § 616 BGB spricht nur von einer „verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit“.
  • Im öffentlichen Dienst sind es 2 Arbeitstage beim Tod von Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner, Kind oder Elternteil (§ 29 Abs. 1 Buchst. b TVöD).
  • Bei Großeltern, Geschwistern und Schwiegereltern besteht kein tariflicher Anspruch. Möglich sind bis zu 3 Tage im Ermessen des Arbeitgebers (§ 29 Abs. 3 TVöD).
  • § 616 BGB darf im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden – der Ausschluss muss aber ausdrücklich vereinbart sein.
  • Bezahlte Freistellung ist kein Urlaub: Ihr Urlaubskonto bleibt unberührt.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?

Ja, aber anders als die meisten erwarten. Das Wort „Sonderurlaub“ steht gar nicht im Gesetz. Die Grundlage ist § 616 BGB, und der spricht von bezahlter Arbeitsbefreiung bei vorübergehender persönlicher Verhinderung: Wer unverschuldet für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ nicht arbeiten kann, behält den Anspruch auf sein Entgelt.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  • Es bestand eine Arbeitspflicht. An einem freien Tag, im Urlaub oder in der Elternzeit gibt es nichts freizustellen – und damit auch keinen Anspruch.
  • Die Verhinderung ist persönlich und unverschuldet. Beim Tod eines nahen Angehörigen ist das unstreitig.
  • Die Freistellung ist erforderlich. Es geht um die Zeit, die Sie tatsächlich brauchen: Behördengänge, das Gespräch mit dem Bestatter, die Teilnahme an der Trauerfeier.

Entscheidend ist der letzte Punkt – er erklärt, warum es keine feste Zahl gibt. Das Bundesarbeitsgericht rechnet die Freistellung beim Tod eines nahen Angehörigen zum Kernbereich des § 616 BGB. Wie viele Tage daraus werden, richtet sich nach dem konkreten Anlass und vor allem nach Ihrem Vertrag.

Welche Aufgaben in den ersten Tagen anfallen und was davon der Bestatter übernimmt, fasst unsere Checkliste für den Todesfall zusammen.

Wie viele Tage stehen Ihnen zu?

Die folgende Übersicht zeigt, was im öffentlichen Dienst tariflich festgeschrieben ist. In der Privatwirtschaft entscheidet Ihr Vertrag – dort sind ein bis drei Tage üblich, aber nicht garantiert.

VERHÄLTNIS ZUM VERSTORBENENANSPRUCH NACH § 29 TVÖDEhepartner / Lebenspartner2 ArbeitstageEigenes Kind2 ArbeitstageMutter oder Vater2 ArbeitstageGeschwisterbis 3 Tage – im ErmessenGroßeltern / Schwiegerelternbis 3 Tage – im ErmessenRechtsanspruchErmessen des Arbeitgebers
Bezahlte Arbeitsbefreiung im öffentlichen Dienst nach § 29 TVöD und TV-L. Stand Oktober 2026. In der Privatwirtschaft gilt stattdessen § 616 BGB, sofern er im Vertrag nicht ausgeschlossen ist.

Der häufigste Irrtum betrifft die untere Hälfte: Beim Tod von Großeltern, Geschwistern oder Schwiegereltern besteht im öffentlichen Dienst kein tariflicher Anspruch. Viele Ratgeber nennen hier pauschal „ein Tag“ – das stimmt so nicht. Freistellung ist möglich, sie liegt aber im Ermessen des Arbeitgebers.

VerhältnisÖffentlicher DienstPrivatwirtschaft (üblich)
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner2 Arbeitstage1 bis 3 Tage
Eigenes Kind2 Arbeitstage1 bis 3 Tage
Mutter oder Vater2 Arbeitstage1 bis 2 Tage
Geschwisterkein Anspruch, bis 3 Tage möglich0 bis 1 Tag, je nach Vertrag
Großelternkein Anspruch, bis 3 Tage möglich0 bis 1 Tag, je nach Vertrag
Schwiegerelternkein Anspruch, bis 3 Tage möglichmeist kein Anspruch
Nicht verwandte Personenkein Anspruchkein Anspruch
„Üblich“ ist kein Rechtsanspruch. Maßgeblich ist immer Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag.

Bestattung online regeln, zum Festpreis

Stellen Sie in wenigen Minuten Ihre Wunschbestattung zusammen, transparent kalkuliert und verbindlich beauftragt. Ohne Hausbesuch, ohne versteckte Kosten, deutschlandweit.

✓ Feste Preise statt böser Überraschungen ✓ Für Sie da, rund um die Uhr ✓ 14 Tage Widerrufsrecht
Schritt 1 von 8
Schritt 1: Art des Abschieds

Welche Form der Bestattung passt zu Ihnen?

Wählen Sie in Ruhe, was sich für Sie richtig anfühlt. Jede Variante ist ein Komplettpreis ohne Kleingedrucktes und enthält immer: würdevolle Abholung, Kühlung und Überführung, Sarg und Sterbegewand, Kremation samt Krematoriumsgebühren, die zweite Leichenschau, alle Behördengänge, eine Sterbeurkunde sowie die Abmeldung bei Renten- und Krankenkasse.

♨
FeuerbestattungBeisetzung der Urne auf einem Friedhof
🌊
SeebestattungBeisetzung auf Nord- oder Ostsee
🌳
BaumbestattungFriedwald, Ruheforst oder Eifel
🏔
Naturbestattung SchweizBergbach oder Almwiese
✨
Besondere VariantenUrne an Angehörige, Erinnerungs-Kristall
Schritt 2: Ihre Wunschvariante

Wie soll der Abschied konkret aussehen?

Suchen Sie die Variante aus, die am besten passt. Sobald Sie eine Karte anwählen, können Sie dort direkt Details wie den Wunschort ergänzen.

Schritt 3: Aktuelle Situation

Wo dürfen wir die verstorbene Person abholen?

Damit wir die Überführung organisieren und Ihren Preis genau berechnen können, brauchen wir kurz den Aufenthaltsort. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.

inklusive
+ 195 €
+ 230 €
Einrichtung (falls zutreffend)
Telefon der Einrichtung
Straße, Nr.
PLZ, Ort

Trifft einer dieser Punkte zu?

+ 390 €
+ 325 €
+ 260 €

Hinweis: Kosten des Totenscheins, ggf. Kühlkosten vor Abholung sowie kommunale Gebühren (erfahrungsgemäß 50 bis 160 €) werden 1:1 verauslagt. Bei mehr als 140 kg Körpergewicht Zuschlag nach Aufwand.

Schritt 4: Urne

Soll es eine besondere Urne sein?

Eine schlichte Urne ist bereits im Festpreis enthalten. Wenn Sie mögen, wählen Sie stattdessen ein Schmuckstück, das zur Persönlichkeit passt. Mit „ab" gekennzeichnete Preise bestätigen wir nach Ihrer Modellwahl genau.

inklusive
ab + 130 €
ab + 170 €
ab + 235 €
ab + 210 €
ab + 275 €
+ 650 €
ab + 365 €
ab + 210 €
kostenlos
Schritt 5: Extras

Dürfen wir Ihnen zusätzlich etwas abnehmen?

Von der Trauerfeier bis zu Behördengängen: Alles hier ist freiwillig. Wählen Sie nur, was Ihnen wirklich hilft, oder gehen Sie mit „Weiter" einfach zum nächsten Schritt.

+ 115 €
+ 120 €
+ 105 €
ab + 325 €
+ 125 €
+ 195 €
auf Anfrage
+ 1.405 €
+ 2.170 €
+ 2.860 €
+ 620 €
auf Anfrage
+ 390 €
+ 910 €
+ 230 €
+ 195 €
+ 35 €
+ 125 €
+ 40 €
+ 50 €
+ 125 €
+ 150 €
Schritt 6: Zur verstorbenen Person

Um wen dürfen wir uns kümmern?

Diese Angaben brauchen wir für die Beurkundung beim Standesamt. Sie können sie später jederzeit ergänzen, wenn Ihnen gerade nicht alles vorliegt.

Vor- und Nachname *
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Sterbedatum
Sterbeort
Todesart

Willenserklärung *

Schritt 7: Ihr Kontakt

Wie erreichen wir Sie am besten?

Bitte tragen Sie sich als nächste angehörige Person ein. An diese Adresse schicken wir Ihre Auftragsbestätigung und melden uns persönlich bei Ihnen.

Vor- und Nachname *
Geburtsdatum
Verwandtschaftsgrad
Telefon *
Straße, Nr. *
PLZ, Ort *
E-Mail * (hierhin senden wir die Auftragsbestätigung)
Anmerkungen (z. B. Grabnummern, Aktenzeichen, Rückfragen)
Schritt 8: Fertig

Alles auf einen Blick

Prüfen Sie Ihre Zusammenstellung in Ruhe. Etwas nicht richtig?

    Gesamtsumme inkl. MwSt.0,00 €

    Zzgl. ggf. örtlicher Gebühren und 1:1 verauslagter Kosten. ab-Preise werden nach Modellwahl individuell bestätigt.

    Aktuelle Summe (inkl. MwSt.)0,00 €
    Vielen Dank! Ihr Auftrag ist bei uns eingegangen.

    Sie erhalten in wenigen Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit allen Details. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0221 429 15 463.
    Dies ist unser eigenes Festpreis-Angebot. Sie möchten mehrere Anbieter vergleichen? Hier finden Sie geprüfte Bestatter aus Ihrer Region.

    Öffentlicher Dienst: Was TVöD und TV-L regeln

    Im öffentlichen Dienst ist die Lage am klarsten. § 29 Abs. 1 Buchst. b TVöD gewährt zwei Arbeitstage bezahlte Arbeitsbefreiung beim Tod des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils. Der TV-L für die Länder enthält eine gleichlautende Regelung.

    Zwei Details werden häufig übersehen:

    • Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss rechtlich bestehen. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils entfällt der Anspruch.
    • Für alle anderen Angehörigen greift § 29 Abs. 3 TVöD. Danach kann der Arbeitgeber in sonstigen dringenden Fällen bis zu drei Arbeitstage bezahlte Freistellung gewähren. Das ist eine Ermessensentscheidung. Ein sachlich begründeter Antrag – etwa weil Sie die Beerdigung organisieren – erhöht die Chancen deutlich.

    Zusätzlich erlaubt § 29 Abs. 3 TVöD eine kurzfristige unbezahlte Freistellung, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Das ist der Weg, wenn Sie mehr Zeit brauchen und Ihren Erholungsurlaub schonen möchten.

    i
    Beamtinnen und Beamte

    Für sie gilt nicht der TVöD, sondern die Sonderurlaubsverordnung des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Landes. Die Regelungen weichen im Detail voneinander ab – fragen Sie gezielt bei Ihrer Personalstelle nach.

    Wenn § 616 BGB im Vertrag ausgeschlossen ist

    § 616 BGB ist abdingbar. Arbeits- und Tarifverträge dürfen ihn einschränken oder vollständig ausschließen, und viele tun das auch. Das Bundesarbeitsgericht hat dabei aber eine Grenze gezogen: Weil die Freistellung beim Tod eines nahen Angehörigen zum Kernbereich der Vorschrift gehört, muss ein Ausschluss ausdrücklich und klar vereinbart sein. Eine beiläufige, unklare Klausel genügt nicht.

    Suchen Sie in Ihren Unterlagen nach diesen Stichworten:

    • im Arbeitsvertrag unter „Arbeitsverhinderung“, „Freistellung“ oder direkt „§ 616 BGB“
    • im anwendbaren Tarifvertrag, meist im Abschnitt Urlaub und Arbeitsbefreiung
    • in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
    • in der betrieblichen Übung: Hat Ihr Arbeitgeber die Freistellung mehrfach vorbehaltlos gewährt, kann daraus ein Anspruch entstanden sein

    Ist § 616 BGB wirksam ausgeschlossen, bleiben Erholungsurlaub, der Abbau von Gleitzeit oder Überstunden und die unbezahlte Freistellung.

    !
    Keine Rechtsberatung

    Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über eine Vertragsklausel hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, in tarifgebundenen Betrieben zusätzlich die Gewerkschaft.

    Freistellung richtig beantragen

    1Sofort meldenAnruf oder Nachricht anVorgesetzte oder HR –so früh wie möglich.2Schriftlich bestätigenE-Mail mit Datum,Verwandtschaftsgradund Rechtsgrundlage.3Nachweis liefernKopie der Sterbe-urkunde oderTraueranzeige.4Abrechnung prüfenAls bezahlte Frei-stellung buchen,nicht als Urlaub.
    Vier Schritte vom Sterbefall bis zur korrekten Abrechnung. Ein falsch gebuchter Urlaubstag lässt sich später nur mühsam korrigieren.

    Der Ablauf ist unbürokratisch, wenn Sie die vier Schritte einhalten. Entscheidend ist vor allem der zweite: Ohne schriftliche Bestätigung mit Nennung der Rechtsgrundlage landen die Tage im Zweifel als Urlaub in der Abrechnung.

    ✎
    Musterformulierung für die E-Mail

    „Hiermit teile ich mit, dass am 12. Oktober 2026 mein Vater verstorben ist. Ich bitte um bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 616 BGB für den 13. und 14. Oktober 2026. Die Sterbeurkunde reiche ich nach, sobald sie mir vorliegt.“

    Im öffentlichen Dienst nennen Sie statt § 616 BGB den § 29 TVöD beziehungsweise TV-L.

    Freistellung, Urlaub oder Krankschreibung?

    Vier Wege sind zu unterscheiden, und sie haben ganz unterschiedliche Folgen:

    • Bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 616 BGB oder § 29 TVöD: Das Entgelt läuft weiter, Ihr Urlaubskonto bleibt unberührt. Der Regelfall bei nahen Angehörigen.
    • Erholungsurlaub: Die Tage gehen von Ihrem Kontingent ab. Sinnvoll, wenn kein Anspruch besteht oder Sie länger brauchen.
    • Unbezahlte Freistellung: Das Entgelt entfällt. Achtung bei längeren Zeiträumen – ab etwa einem Monat ohne Entgelt kann der Versicherungsschutz in der Kranken- und Rentenversicherung betroffen sein. Vorher mit der Personalabteilung klären.
    • Arbeitsunfähigkeit: Wenn die Trauer Sie tatsächlich krank macht, ist das keine Frage von Sonderurlaub. Gehen Sie zum Arzt. Wird eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, greift die Entgeltfortzahlung nach § 3 EntgFG für bis zu sechs Wochen. Trauer allein ist keine Diagnose, eine behandlungsbedürftige Belastungsreaktion sehr wohl.

    Wer die Bestattung selbst organisiert, unterschätzt fast immer den Zeitaufwand. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen, statt unter Zeitdruck zuzusagen – worauf es dabei ankommt, zeigt unser Bestatter-Vergleich. Die Preisspannen der einzelnen Bestattungsformen finden Sie im Ratgeber Bestattungskosten.

    Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall

    Im öffentlichen Dienst gibt es dafür keinen tariflichen Anspruch – § 29 Abs. 1 TVöD nennt nur Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Nach § 29 Abs. 3 TVöD kann der Arbeitgeber aber bis zu drei Arbeitstage bezahlt gewähren. In der Privatwirtschaft entscheidet Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag; ohne Regelung greift § 616 BGB im Maß des Erforderlichen.

    Nein. Bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 616 BGB oder § 29 TVöD mindert Ihren Erholungsurlaub nicht. Prüfen Sie die Abrechnung, falls die Tage dennoch als Urlaub gebucht wurden.

    Der Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen. Üblich und ausreichend sind eine Kopie der Sterbeurkunde oder die Traueranzeige. Medizinische Details müssen Sie nicht offenlegen.

    Dann bestand keine Arbeitspflicht, die freigestellt werden könnte. Ein Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage besteht nicht. Anders liegt es, wenn Sie im Urlaub arbeitsunfähig krank werden – ärztlich bescheinigte Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet.

    Beim Tod eines nahen Angehörigen ist eine Ablehnung nur schwer zu begründen, solange § 616 BGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bei einer Ablehnung sind Betriebs- oder Personalrat die erste Adresse, danach Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Ja. § 616 BGB knüpft nicht an eine Wartezeit oder einen Beschäftigungsumfang an. Auch in der Probezeit, in Teilzeit und im Minijob besteht der Anspruch, sofern er nicht wirksam ausgeschlossen ist.

    In der Regel nicht. § 616 BGB und die Tarifverträge stellen auf nahe Angehörige ab. Für die Teilnahme an der Trauerfeier eines Freundes oder Kollegen bleiben Erholungsurlaub, Gleitzeitabbau oder eine Kulanzregelung – fragen Sie offen danach, viele Arbeitgeber zeigen sich entgegenkommend.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Redaktionell geprüft im Oktober 2026 · Nächste Prüfung geplant für April 2027

    Bestatter in Ihrer Nähe vergleichen

    Kostenlos und unverbindlich: Angebote geprüfter Bestattungsinstitute aus Ihrer Region, meist innerhalb von zwei Stunden.

    Zurück zur Ratgeber-Übersicht
    Angebote vergleichen →