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Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll, und sichern die Finanzierung verbindlich ab. Das nimmt Ihren Angehörigen im Trauerfall schwierige Entscheidungen und finanzielle Lasten ab und stellt sicher, dass Ihr Abschied Ihren Vorstellungen entspricht. Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes ist die private Vorsorge wichtiger denn je.
Die Vorsorge besteht aus zwei Bausteinen. Im Vorsorgegespräch mit einem Bestatter Ihres Vertrauens halten Sie alle Wünsche fest: die Bestattungsart, den Ruheort, Sarg oder Urne und den Rahmen der Trauerfeier. Diese Festlegungen werden im Vorsorgevertrag verbindlich dokumentiert. Der zweite Baustein ist die Finanzierung: Der voraussichtliche Betrag wird auf einem insolvenzsicheren Treuhandkonto hinterlegt oder über eine Sterbegeldversicherung angespart, in beiden Fällen zweckgebunden und getrennt vom Vermögen des Bestattungshauses.
Das Beratungsgespräch ist bei den meisten Bestattern kostenfrei. Hinterlegt wird der Preis der gewünschten Bestattung, je nach Form meist zwischen etwa 3.000 und 10.000 Euro. Am unteren Ende liegen schlichte Urnenbeisetzungen und die anonyme Bestattung, am oberen die klassische Erdbestattung mit Wahlgrab und Grabmal. Ein wichtiger Vorteil: Eine angemessene, zweckgebundene Vorsorge gilt in der Regel als Schonvermögen und ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
Ohne Vorsorge müssen Angehörige innerhalb weniger Tage weitreichende Entscheidungen treffen und Beträge von mehreren tausend Euro aufbringen. Mit Vorsorgevertrag sind Ablauf und Finanzierung geregelt, vom Lieblingslied bei der Trauerfeier bis zur Baumbestattung im Wunschwald oder der Seebestattung auf der Ostsee. Auch Details wie Blumenschmuck, Traueranzeige und Redner lassen sich festhalten.
Bei einer Treuhandlösung ist Ihr Geld unabhängig vom Betrieb hinterlegt und bleibt auch bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe geschützt. Zahlen Sie Vorsorgegelder deshalb nie direkt an das Bestattungshaus.
Ja. Vorsorgeverträge lassen sich jederzeit anpassen oder auf einen anderen Bestatter übertragen, etwa bei Umzug oder neuen Vorstellungen.
Es gibt keine Altersgrenze. Viele Menschen regeln ihre Vorsorge zwischen 50 und 70, grundsätzlich gilt: Je früher die Festlegung, desto größer die Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Vorsorgeberatung findet am besten persönlich statt, bei einem Betrieb in Ihrer Nähe, etwa für die Bestattungsvorsorge in Hamburg, die Bestattungsvorsorge in München oder die Bestattungsvorsorge in Düsseldorf. Über unsere Stadtseiten finden Sie geprüfte Bestatter mit Vorsorgeerfahrung in ganz Deutschland.